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Allgemeine Geschäftsbedingungen Tonwerk, Mathias Hof, Hauptstr. 33, 83139 Untershofen - Krottenmühl A Geschäftsbedingungen Auftragsarbeiten 1. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Fax oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserem Angebot. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform. 3. Wir verpflichten uns, uns erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. Uns übergebene Unterlagen werden auf Verlangen nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben. 4. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten. Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich mitteilen. Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haften wir nicht. 5. Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme unserer Arbeiten rechtzeitig zu informieren. 6. Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen. 7. Wir behalten uns vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, bzw. Teilzahlungen bis zu 50% der Gesamtsumme des Auftrages im Voraus zu verlangen. 8. Wir verpflichten uns, unsere Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. Wir haften nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert sind, ist unser Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche unseres Auftraggebers sind soweit rechtlich möglich für diesen Fall ausgeschlossen. 9. Bei Produktionszeiten über 5 Std./Tag ist eine Verpflegung in angemessenem Maß für unsere Techniker und Helfer zu stellen. Dies kann auch durch ein „buy out“ von 20,00€ pro Person / Tag geregelt werden. 10. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen verfallen unsere angebotenen Rabatte. Es gilt der ursprüngliche Rechnungsbetrag, eine Erinnerung des Auftragsnehmers an das Zahlungsziel ist hierzu nicht erforderlich. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht. B Geschäftsbedingungen Vermietung 1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung als angenommen gelten. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Die Mietzeit wird nach Mietstaffel berechnet. Den jeweiligen Faktor kann der Mieter dem Angebot entnehmen. Der mindest Mietfaktor ist 1 und entspricht einem Miettag. 3. Die Vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist Verpflichtet die Mietgegenstände gegen Verlust oder Beschädigung zu sichern. Sie sind in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Orten zu verwenden. Dem Vermieter ist jederzeit der ungehinderte Zugang zum vermieteten Material zu gewährleisten. 4. Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schaden zu vertreten hat. 5. Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand nur zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, welcher bei Abholung, bzw. Auslieferung eintritt. Etwaige Mängel sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und ihm ist Gelegenheit zu geben die Mängel zu beheben oder gleichartige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Eine Haftung des Vermieters für Sach- oder Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. 6. Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert): bis 7 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW, bis 3 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW, bis 1 Tag vor Mietbeginn 100 % des AW. 7. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen verfallen unsere angebotenen Rabatte. Es gilt der ursprüngliche Rechnungsbetrag, eine Erinnerung des Auftragsnehmers an das Zahlungsziel ist hierzu nicht erforderlich. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht des Vermieters. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht. |